Gendiagnostik-Gesetz

Am 01. Februar 2010 ist das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz- Gen-DG) in Kraft getreten. Laut § 8 muss demnach von jedem Patienten eine schriftliche Einverständniserklärung zur Untersuchung erteilt werden, die dem ausführenden Labor vorliegen muss. Aus diesem Anlass stellen wir Ihnen auf unserer Homepage eine Einverständniserklärung zur Verfügung.

Download EINWILLIGUNG IN EINE GENETISCHE UNTERSUCHUNG incl. Aufklärung vor genetischen Untersuchungen gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG)

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir seit 01.02.2010 molekularbiologische Analysen nur durchführen dürfen, wenn uns zusammen mit der Probe das vollständig ausgefüllte Formular vorliegt.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass diese Einverständniserklärung nicht eine dem Gesetz nach verbindliche Aufklärung ersetzt, die Sie als Arzt bzw. Ärztin durchführen müssen.

Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen eine orientierende Patienteninformation für molekulargenetische Untersuchungen zur Verfügung. Diese ersetzt weder die auf das individuelle Krankheitsbild bezogene Aufklärung, noch deren Dokumentation.

Sollten Sie noch weitere fachliche Fragen haben, steht Ihnen das Zentrallabor gerne zur Verfügung. Bei rechtlichen Fragen unterstützt Sie gerne die Stabsstelle Recht- und Grundsatz der Universitätsmedizin.