Informationen für Patienten
1. Blutentnahme im Labor
Während der Sprechzeiten entnehmen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne Blut direkt im Labor.
Das kann bei bestimmten Untersuchungen notwendig sein, um die Zeitdauer zwischen Blutentnahme und Blutanalyse kurz zu halten. Beispiele für solch zeitkritische Untersuchungen sind die Blutgasanalyse und spezielle Gerinnungsparameter.
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb der Sprechzeiten eine Blutentnahme im Labor vereinbaren.
Bitte bringen Sie ggf. von Ihrem behandelnden Arzt eine Überweisung / Auftrag mit in das Labor.
Hier finden Sie eine Information zur Blutentnahme (Stand: 24.07.2024).
2. Gendiagnostik-Gesetz
Am 01. Februar 2010 ist das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz-GenDG) in Kraft getreten. Laut § 8 muss demnach von jedem Patienten eine schriftliche Einverständniserklärung zur Untersuchung erteilt werden, die dem ausführenden Labor vorliegen muss.
Hier finden Sie eine Patienteninformation zur Einverständniserklärung bei genetischen Untersuchungen.
Download EINWILLIGUNG IN EINE GENETISCHE UNTERSUCHUNG incl. Aufklärung vor genetischen Untersuchungen gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG)
3. Gewinnen von Mittelstrahlurin und Sammelurin
Um die diagnostischen Möglichkeiten der Urinanalytik nutzen zu können, ist es notwendig, nachfolgende Hinweise zur Uringewinnung exakt einzuhalten.
Link Mittelstrahlurin (Stand: 15.01.2020)
Link Sammelurin (Stand: 15.01.2020)
Link Sammelurin in Salzsäure (Stand: 15.01.2020)
Weitere Informationen zu einzelnen Laborparametern entnehmen Sie bitte den Rubriken Indikation und Interpretation.